Eine Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht „rückwirkend“ einen Vorsteuerabzug. So entschied das FG mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 24.5.17 (1 K 605/17).
Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies alleine nicht das Finanzamt zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines „Un“-Sicherheitszuschlags.
Übernimmt eine Steuerberatungsgesellschaft die Kosten für die zehnjährige Aufbewahrung der Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum, ohne dazu zivilrechtlich verpflichtet zu sein, darf sie dafür keine Rückstellung ...
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen (FG Köln 12.10.17, 10 K 977/17, Abruf-Nr. 197206 ; BVerfG, 2 BvL 22/17).
Das IDW hat seine Stellungnahme zur „Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender“ (IDW RS HFA 11) in einem Punkt überarbeitet. In der vorliegenden Entwurfsfassung vom 25.10.17 hat das IDW seine ...
Mietkaufgestaltungen sind nach wie vor sehr beliebt. Die richtige bilanzielle Abbildung kann jedoch durchaus ihre Tücken haben. Der Beitrag zeigt, was es hier zu beachten gibt.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Seit Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) war umstritten, wie eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen durch Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft steuerlich zu behandeln sind. Mit dem nun veröffentlichten Grundsatzurteil hat der BFH (11.7.17, IX R 36/15, Abruf-Nr. 196756 ) seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass es sich nicht mehr um nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG ...