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  • · Nachricht · Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Fristverlängerung bis 31.12.2020

    | Unternehmer, die im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet wurden, können sich diese im sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren erstatten lassen. Für 2019 hätte der Online-Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens 30.9.2020 gestellt werden müssen. Wegen der Corona-Krise wird für diese Ausschlussfrist ausnahmsweise eine Fristverlängerung bis 31.12.2020 gewährt. |

     

    Fundstelle

    • BZSt, Meldung v. 15.10.20
    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 942 | ID 46972914

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