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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerliche Beurteilung

    Amazon Vine

    In der Praxis gerät das Rezensionsprogramm „Amazon Vine“ ins Visier der Finanzämter. Hier erhalten ausgewählte Personen Waren und sollen diese bewerten. Die getesteten Waren dürfen sie i. d. R. behalten. Amazon muss die Einnahmen der Tester unter den Voraussetzungen der Regelungen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) an die Finanzverwaltung melden.

     

    Dass die Tester Gewinne aus diesem Amazon-Vine-Programm ertragsteuerlich versteuern müssen, wenn die Tester- und Bewertungstätigkeit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, steht außer Frage. Ist der Tester nicht als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim FA registriert, gilt umsatzsteuerlich im Rahmen des Amazon-Vine-Programms Folgendes:

     

    • Es liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Tausch vor. Der Tester erbringt die gewünschte Leistung und erhält dafür das Produkt.
    • Wird das Produkt nach Erstellung der Rezension privat genutzt, muss umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG versteuert werden.
    • Wird das getestete Produkt von der Testperson verkauft, unterliegt dieser Verkauf der regulären Umsatzsteuer.
    Quelle: Ausgabe 10 / 2026 | Seite 740 | ID 50948911

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