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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuergesetz

    Betrieb von PV-Anlagen: Das Marktstammdatenregister

    Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt. Die Bundesnetzagentur gibt auf ihrer Homepage (www.markenstammdatenregister.de) Registrierungshilfen.

     

    Registrierung als Marktakteur

    Die meisten Marktakteure des Strom- und Gasmarktes sind zur Registrierung verpflichtet. Einigen Marktakteuren steht eine freiwillige Registrierung offen. Als „Marktakteure“ werden Personen oder Organisationen bezeichnet, die eine der unten genannten Marktfunktionen wahrnehmen. Wenn eine Person oder Organisation mehrere Marktfunktionen wahrnimmt, dann muss sie mehrere Marktakteure registrieren.

     

    Wer ist als Marktakteur zur Registrierung verpflichtet?

    Bei der Registrierung eines Marktakteurs wird eine eindeutige MaStR-Nummer vergeben. Die MaStR-Nummer beginnt mit drei Buchstaben (Präfix), an der die Marktfunktion erkannt werden kann. In der nachfolgenden Darstellung ist der Präfix jeweils in Klammern angegeben:

       

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