· Fachbeitrag · Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung
Zentrale Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
Das LfSt Bayern (12.1.26, S 0123.2.1-3/12) geht ein auf Fragen zur zentralen örtlichen Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer aufgrund der Umsatzsteuer-Zuständigkeitsverordnung (UStZustV) und thematisiert dabei auch Zuständigkeitsvereinbarungen. |
Zentrale Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland
Die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung von Unternehmern, die Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der AO haben, ist abweichend von der allgemeinen Regelung des § 21 Abs. 1 S. 1 AO aufgrund der Ermächtigung in § 21 Abs. 1 S. 2 AO in der UStZustV geregelt.
Die zentrale Zuständigkeit greift bereits, wenn auch nur ein Anknüpfungspunkt der Kriterien
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