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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    VersSt-Pflicht von Garantien würde enormen Steuerbefolgungsaufwand provozieren

    Mit Schreiben vom 11.5.2021 hat das BMF erneut zu Garantiezusagen Stellung genommen. Auch wenn das BMF-Schreiben ausdrücklich nur auf den Kfz-Handel zugeschnitten ist, dürfte es entsprechend auf andere Branchen wie z. B. den Anlagenbau, die Systemtechnik oder den Elektrohandel anzuwenden sein. Unter Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung geht das BMF nunmehr davon aus, dass Garantiezusagen in der Regel versicherungsteuerpflichtig und damit umsatzsteuerfrei erfolgen. Die Nachteile der Umsatzsteuerbefreiung haben wir bereits vorgestellt (AStW 7/2021, 479). Große Unbekannte ist die neu angedachte Versicherungsteuerpflicht. Anhand von 10 FAQ (Frequently Asked Questions = häufig gestellte Fragen) geben wir einen ersten Überblick und zeigen, welcher Buchungs-, Überwachungs- und Erklärungsaufwand neu auf die Branche zukäme.

     

    Welche Garantiezusagen sollen der VersSt unterliegen?

    Der Versicherungsteuer (VersSt) unterliegt die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 Versicherungsteuergesetz ‒ VersStG).

     

    Sollte die Rechtsauffassung des BMF zutreffen, heißt das für den Kfz-Handel als am meisten betroffene Branche:

      

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