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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuererklärung 2021

    | Mit Schreiben vom 22.12.2020 hat das BMF die Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung 2021 eingeführt. |

     

    Übersicht / 

    • Umsatzsteuererklärung 2021 (Vordruck „USt 2 A“)
    • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2021
    • Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2021
    • Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2021 (Vordruck „USt 2 E“)
     

    1. Was es für 2021 Neues zu beachten gilt

    1.1 Steuerschuld für Telekommunikationsleistungen

    Durch Art. 12 Nr. 4 i. V. m. Art. 50 Abs. 4 des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (JStG 2020) wird mit Wirkung zum 1.1.2021 die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert.

     

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