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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer auf Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund

    | Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer ist in Abschn. 1.8 UStAE geregelt. Diese Anweisungen ergänzend nimmt die OFD Niedersachsen zu in der Praxis recht häufigen Sonderfällen Stellung. |

     

    Beköstigung (Abschn. 1.8 Abs. 10‒12 UStAE)

    Eine unternehmenseigene Kantine i. S. v. Abschn. 1.8 Abs. 10 UStAE ist auch dann zu bejahen, wenn der Kantinenbetrieb

    • in einer gesonderten Betriebsabteilung geführt wird,
      

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