13.10.2021 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Leistungszeitpunkt als Rechnungspflichtangabe
Nach den BFH-Entscheidungen vom 1.3.2018 (V R 18/17) und vom 15.10.2019 (V R 44/16) kann sich die Angabe des Leistungszeitraums auch aus dem Rechnungsdatum ergeben. Das BMF stellt dazu klar, dass es sich hierbei um enge Ausnahmen handelt.
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