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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Interkommunale Zusammenarbeit

    Die OFD Frankfurt positioniert sich zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand für die Fälle der interkommunalen Zusammenarbeit.

     

    Unterschiedliche Faktoren wie die demografische Entwicklung, die knapper werdenden finanziellen Ressourcen, die europäische Integration, die Globalisierung der Weltmärkte und die fortschreitende Technologisierung erschweren in zunehmendem Maße die kommunale Handlungsfähigkeit.

     

    Vor diesem Hintergrund praktizieren Landkreise, Städte und Gemeinden seit Jahren in vielen Aufgabenbereichen eine Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ). Unter Anwendung des § 2b UStG können Leistungen im Rahmen der IKZ der Umsatzbesteuerung unterliegen.

      

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