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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BMF-Stellungnahme zur Ausschüttung der VG Wort 2020 an Verleger

    | Das BMF nimmt vorläufig Stellung zur Ausschüttung an die Verleger. |

     

    Die Zahlung gesetzlicher Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c Urhebergesetz (UrhG) durch Verpflichtete an Verwertungsgesellschaften sowie die Ausschüttung dieser Einnahmen an die Urheber unterliegt ab 1.1.2019 nicht mehr der Umsatzsteuer. Der deutsche Gesetzgeber wird die Regelung in § 3 Abs. 9 Satz 3 UStG mit Wirkung zum 1.1.2019 aufheben.

     

    PRAXISTIPP | Die Dienstleistung der Verwertungsgesellschaft an die Urheber ist hiervon nicht betroffen. Aus dieser Rechnung hat der Urheber unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG einen Vorsteueranspruch!

     

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