· Fachbeitrag · Steuerliche Erfassung
JPöR als umsatzsteuerfreie Kleinunternehmer
Das LfSt Bayern positioniert sich zur steuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen. |
Mit der Einführung von § 2b UStG wird die Unternehmereigenschaft vom Begriff des Betriebs gewerblicher Art (BgA) in § 4 KStG entkoppelt. Dadurch weitet sich die Unternehmereigenschaft aus.
Es wurde gefragt, ob sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ab Anwendung von § 2b UStG steuerlich erfassen lassen müssen, sofern
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