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  • · Fachbeitrag · Absenkung der Umsatzsteuer

    Voller Vorsteuerabzug auch bei zu hohem Steuerausweis!

    | Im B2B-Bereich ist die Umsatzsteuer grundsätzlich ein „durchlaufender Posten“. Führt der leistende Unternehmer ‒ aufgrund von Umstellungsproblemen 19 % bzw. 7 % an das Finanzamt ab, wird es im Juli nicht beanstandet werden, wenn der Leistungsempfänger, die ausgewiesene, vom Leistenden abgeführte und vom Leistungsempfänger bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht. |

     

    Ein Praxisfall verdeutlicht das Problem vieler Unternehmen/Mandanten:

     

    • Sachverhalt

    Der deutsche Reifenhersteller R verkauft dem ebenfalls deutschen Automobilhersteller A 10.000 Reifen. Der Spediteur beginnt am 30.6.2020 mit dem Verladen. Abgeholt sein werden alle Reifen am 2.7.2020.

    Umgangssprachlich tätigt R gegenüber A

    • eine (1) Lieferung
    • im Umfang von 10.000 Reifen.

    Umsatzsteuerlich führt der Vorgang dagegen zu

    • 10.000 Lieferungen
    • im Umfang von einem (1) Reifen.
      

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