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  • · Fachbeitrag · § 6b UStG

    Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung

    Zwei Jahre nach Einführung der nunmehr EU-weit gültigen Konsignationslager-Regelung hat sich das BMF dazu in einem Einführungsschreiben positioniert. Der Anwendungserlass wurde mit dem Schreiben um einen neuen Abschn. 6b.1 UStAE ergänzt.

     

    Hintergrund

    Folge der Globalisierung ist unter anderem auch die wachsende Bedeutung von (Konsignations-)Lagern grenzüberschreitend tätiger EU-Unternehmen im EU-Ausland. Obwohl durch die Lager beträchtliche Umsatzvolumina generiert werden, behandelt die MwStSystRL derartige Lagergeschäfte primär ausschließlich nach den allgemeinen Bestimmungen und damit sowohl für die beteiligten Unternehmen als auch für die Mitgliedstaaten unnötig verwaltungs- und kostenintensiv:

     

    Checkliste 1 / Anwendung der allgemeinen Regeln

    Für einen deutschen Unternehmer (D) mit entsprechenden Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat heißt das:

     

    • Die Lagerbeschickung führt für D im Ursprungsland Deutschland zu einem (steuerfreien) innergemeinschaftlichen Verbringen (§ 3 Abs. 1a UStG).
    • Die Lagerbeschickung führt für D im Bestimmungsland zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1a Abs. 2 UStG).
    • D muss sich im Bestimmungsland steuerlich registrieren lassen.
    • D muss Lagerentnahmen durch den Kunden im Bestimmungsland versteuern und der dortigen Umsatzsteuer unterwerfen. Rechnungen des D müssen die Umsatzsteuer des Landes ausweisen, in dem sich das Lager befindet.
           

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