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  • · Fachbeitrag · § 4 UStG

    Geldspielautomaten auch weiterhin umsatzsteuerpflichtig

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind auch nach der zum 1.7.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige betreibt Spielhallen. Beim Finanzgericht hat sie erfolgreich beantragt, die Vollziehung der Umsatzsteuervorauszahlung für August 2021 auszusetzen. Das Finanzgericht sah es als ernstlich zweifelhaft an, dass die Umsatzsteuerpflicht sogenannter terrestrischer Automatenspielumsätze bei gleichzeitiger Umsatzsteuerfreiheit sogenannter virtueller Automatenspielumsätze mit dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer vereinbar sei.

     

    Entscheidung

    Der Auffassung des Finanzgerichts hat sich der BFH nicht angeschlossen. Bereits mehrfach hat der BFH entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten umsatzsteuerpflichtig sind.

     

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