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  • · Fachbeitrag · § 2 UStG

    Übertragung THG-Quote

    Das Finanzministerium Schleswig-Holstein positioniert sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Prämien aus der Treibhausgasminderungsquote

     

    1. Übertragung durch Nichtunternehmer

    Überträgt eine Privatperson ihre vom Umweltbundesamt bescheinigte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) aus einem auf sie zugelassenen und ihrem nichtunternehmerischen Bereich zugeordneten oder für den nichtunternehmerischen Bereich bezogenen Elektrofahrzeug jährlich oder für mehrere Jahre gegen eine Vergütung an einen Ankäufer, handelt es sich dabei um keine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG.

     

    2. Übertragung durch Unternehmer

    Überträgt ein Unternehmer seine vom Umweltbundesamt bescheinigte THG-Quote aus einem auf ihn zugelassenen und seinem Unternehmen zugeordneten oder für sein Unternehmen bezogenen Elektrofahrzeug jährlich oder für mehrere Jahre gegen eine Vergütung an einen Ankäufer, handelt es sich dabei um einen Teil der unternehmerischen Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG des Unternehmers.

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