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  • 15.06.2022 · Fachbeitrag · §§ 1 u. 15 UStG

    Billigkeitsmaßnahme für unentgeltliche Bereitstellungen aufgrund Corona

    Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt erlässt eine Billigkeitsmaßnahme bei der unentgeltlichen Bereitstellung von medizinischem Bedarf und Personalgestellungen für medizinische Zwecke sowie Gewährung des Vorsteuerabzugs in Fällen, bei denen von vornherein eine unentgeltliche Abgabe beabsichtigt ist.