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  • · Fachbeitrag · § 25a UStG

    Differenzbesteuerung auch beim Verkauf von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen

    | Der EuGH hat in einem Verfahren zum dänischen Umsatzsteuerrecht darauf erkannt, dass ein Verwerter aus von privat angekauften Alt- und Schrottfahrzeugen ausgebaute Gebrauchtteile in Deutschland differenzbesteuert verkaufen darf. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige ist ein dänischer Autoverwerter, dessen Haupttätigkeit im Handel mit gebrauchten Autoteilen aus Altfahrzeugen besteht. Seine Tätigkeit umfasst außerdem die Behandlung der Fahrzeuge unter Umwelt- und Abfallgesichtspunkten, was eine Voraussetzung für die Berechtigung zur Entnahme von Ersatzteilen ist. Einen kleineren Teil des Gesamtumsatzes des Unternehmens macht schließlich der Verkauf von Metallschrott (Eisen) aus, der nach der Behandlung und der Entnahme der Autoteile zurückbleibt.

     

    Im Ausgangsverfahren ging es um den Erwerb der Fahrzeuge von Privatpersonen. Der Autoverwerter ersuchte dazu die dänischen Steuerbehörden um eine verbindliche Auskunft darüber, ob die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände auf seine im Wiederverkauf gebrauchter Autoteile bestehende Tätigkeit Anwendung findet.

     

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