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  • · Fachbeitrag · § 1 UStG

    Platzierungsabhängige Preisgelder sind nicht umsatzsteuerbar

    | Die Teilnahme an einem Pferderennen ist nicht umsatzsteuerbar, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. |

     

    Hintergrund

    Im Urteil Baštová hat der EuGH entschieden, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung ist, wenn

     

    • für die Teilnahme weder ein Antrittsgeld noch eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird und
     

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