10.03.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 1 GrEStG
Auch scheinbar harmlose Umstrukturierungen – etwa die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine personenidentische KG – können bei Grundbesitz‑Kapitalgesellschaften über § 1 Abs. 2b GrEStG eine neue Steuerfront eröffnen. Das FG sieht keinen „personellen Wechsel“ im wirtschaftlichen Sinne als Rettungsanker.
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10.03.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 32a EStG
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken ist das Gericht von der Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 S. 2 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 2023 geltenden Fassung nicht überzeugt.
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10.03.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 22 EStG
Zahlungen aus einem Pension Plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 1.1.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 S. 2 Buchst. b EStG zu versteuern.
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10.03.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 22 EStG
Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind, soweit nicht die Kapitalauszahlung gewählt wird, nach § 52 Abs. 28 S. 5 EStG n. F. mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG zu versteuern.
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03.03.2026 · Nachricht aus AStW · AStW-Podcast Episode 58
Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der neuesten Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über mehrere aktuelle BMF-Schreiben, wie etwa zu Rechten und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung oder zum Abschluss einer Konsultationsvereinbarung mit Österreich. Mit im Gepäck dabei sind ein Update zur Jahrespressekonferenz des BFH und zum Tariftreuegesetz, das die Bundesregierung verabschiedet hat. Besprochen werden des ...
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02.03.2026 · Fachbeitrag aus AStW · Verwaltungserleichterungen und vereinfachte Anwendungsregelungen
Wer Flüchtlingen aus der Ukraine Wohnungen zur Verfügung stellt, soll daraus keine steuerlichen Nachteile erleiden. Deshalb wurden auf Bundesebene die folgenden im Jahr 2022 eingeführten steuerlichen Vergünstigungen bis zum 31.12.2026 verlängert.
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02.03.2026 · Fachbeitrag aus AStW · Doppelbesteuerungsabkommen
Trotz des Kriegszustands ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine weiterhin anzuwenden. Hat sich der Wohnsitz einer ukrainischen Person nach Deutschland verlagert, hat Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht für bezogenen Arbeitslohn (Art. 15 Abs. 1 und 2 DBA-Ukraine). Befindet sich ein in Deutschland ansässiger ukrainischer Arbeitnehmer allerdings an mehr als 183 Tagen in der Ukraine oder wird der Arbeitslohn von einem ukrainischen Arbeitgeber oder ...
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02.03.2026 · Fachbeitrag aus AStW · § 8 KStG
Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 1 S. 1 EStG sind negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor anderen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). Gemäß § 10d Abs. 1 S. 5 EStG ist auf Antrag des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise von der Anwendung des § 10d Abs. 1 S. 1 ...
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