· Fachbeitrag · Zivilrecht
Plattformbetreiber muss Nutzerdaten herausgeben
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass ein Plattformbetreiber die Daten eines Nutzers herausgeben muss, wenn dieser in einer Online-Bewertung unwahre Tatsachen über seinen (ehemaligen) Arbeitgeber behauptet. |
Sachverhalt
Im konkreten Fall bewertete ein Nutzer einen Pflegedienst auf einer Arbeitgeberplattform. Unter dem Punkt „Gehalt/Sozialleistungen“ vergab er nur einen von fünf Sternen und schrieb, man verdiene unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Eine jährliche Sonderzahlung diene lediglich dazu, den Mindestlohn rechnerisch zu erreichen.
Der betroffene Pflegedienst verlangte daraufhin vom Plattformbetreiber Auskunft über die Identität des Nutzers.
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