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  • · Fachbeitrag · Zahlungsverkehr

    Post von der Bank ‒ was sich für Kunden im nächsten Jahr ändert

    | In diesen Tagen bekommen Bankkunden einen Brief mit geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ihr Konto. Anlass sind neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr, die ab dem 13.1.2018 auch in Deutschland gelten. |

     

    Die wichtigsten Änderungen

    Haftungsgrenze: Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder der Onlinebanking-PIN/TAN haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit bis zu einem Betrag von 150 EUR, solange er die Karte oder sein Onlinekonto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt auf 50 EUR. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Kunde weiterhin unbeschränkt.

     

    Mehr Transparenz: Viele Hotels und Autovermietungen reservieren bei Buchung oder Anmietung einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend zu sperren.

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