24.03.2020 · Nachricht · Verwaltungsrecht
Corona-Ferien in der Nebenwohnung auf Sylt? Das wird nichts!
| Das Verwaltungsgerichts Schleswig hat am 21.3.20 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und die sich daraus für dort aufhältliche auswärtige Personen ergebende unverzüglichen Rückreiseverpflichtung sofort vollziehbar ist (VG Schleswig 21.3.20, 1 B 10/20, 1 B 11/20, 1 B 12/20, 1 B 13/20, 1 B 14/20). |
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