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  • · Fachbeitrag · Verfahrensrecht/Anwendung von BMF-Schreiben

    Nachdenkliches zum kassierenden BMF-Schreiben vom 20.3.2026 sowie den gleichlautenden Ländererlassen

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

    Mit Schreiben vom 20.3.2026 hat das BMF seine mittlerweile alljährliche Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren Schreiben fortgesetzt. Überprüft wurde dieses Mal der Zeitraum bis zum 19.3.2026.

     

    Das neue BMF-Schreiben gleicht in Text und Aufbau den Schreiben für die vorangegangenen Jahre (zuletzt Schreiben vom 14.3.25). Insbesondere enthält es wie diese wieder als Anlage 1 die sog. Positivliste.

     

    Die neue Positivliste

    Nur die in die Positivliste aufgenommenen BMF-Schreiben gelten unverändert weiter. Für alle nicht aufgenommenen Schreiben heißt das: