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  • · Fachbeitrag · Verfahrensrecht/Anwendung von BMF-Schreiben

    Nachdenkliches zum kassierenden BMF-Schreiben vom 10.3.2023 sowie den gleich lautenden Ländererlassen

    Mit Schreiben vom 10.3.2023 hat das BMF seine mittlerweile alljährliche Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren Schreiben fortgesetzt. Überprüft wurde dieses Mal der Zeitraum bis zum 9.3.2023. Das neue BMF-Schreiben gleicht in Text und Aufbau den Schreiben für die vorangegangenen Jahre (zuletzt Schreiben vom 11.3.2022). Insbesondere enthält es wie diese eine sog. Positivliste.

     

    1. Die neue Positivliste

    Nur die in die Positivliste aufgenommenen BMF-Schreiben gelten unverändert weiter. Für alle nicht aufgenommenen Schreiben heißt das:

     

    • Verwaltungsanweisungen des Bundes, die nicht in dieser Liste stehen, sollen auf Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2021 verwirklicht werden, nicht mehr angewendet werden.
      

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