09.09.2019 · Fachbeitrag · Steuerstrafrecht
Steuern nicht gezahlt – Pass weg
Gemäß dem Personalausweisgesetz kann die Behörde anordnen, dass der Personalausweis nicht zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Passversagung rechtfertigen würden. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 PassG (Passgesetz) ist ein Pass zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will.
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