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  • · Fachbeitrag · Steuerpflicht

    Steuerliche Behandlung von Dienstbarkeitsentschädigungen

    Erhalten Steuerzahler eine Entschädigung für die Inanspruchnahme von Grundbesitz im Privatvermögen für den Bau von Hochspannungs- und sonstigen Versorgungsleitungen, war bisher nicht ganz klar, wie solche Entschädigungen steuerlich zu behandeln sind. Einer aktuellen internen Verfügung der Finanzverwaltung können die Steuer-Spielregeln dazu entnommen werden.

     

    Zeitlich unbefristete Überlassung: Wird eine einmalige Entschädigung für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt, ist diese Einnahme beim Grundstückseigentümer nicht einkommensteuerpflichtig.

     

    Zeitlich befristete Überlassung: Eine einmalige Nutzungsentschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit Hochspannungsfreileitungen für eine gewisse Dauer gezahlt wird, ist dagegen steuerbar, wenn der Grundstückseigentümer durch die mit der Grunddienstbarkeit gesicherten vertraglichen Vereinbarung nicht endgültig und nicht in vollem Umfang das wirtschaftliche Eigentum an seinem privaten Grundbesitz verliert.

     

    Relevanz für die Praxis

    Liegt bei einer zeitlich befristeten Überlassung das mit der Grunddienstbarkeit belastete Grundstück lediglich im Schutzstreifen einer Leitungstrasse und überquert die Leitung das Grundstück nicht direkt, kann die Entschädigungszahlung eine nichtsteuerbare Vermögungsumschichtung sein. Hier wird die Entschädigungszahlung hauptsächlich für das Verbot der Bebauung im Schutzstreifen gezahlt, nicht jedoch für eine tatsächliche Nutzungsüberlassung.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 344 | ID 49315057

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