Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Steueroasenabwehrgesetz

    Anwendung des Steueroasenabwehrgesetzes auf Geschäftsvorfälle mit Russland

    Die Russische Föderation ist in § 2 StAbwVO als nicht kooperatives Steuerhoheitsgebiet genannt. Für Geschäftsbeziehungen mit Russland sind deshalb grundsätzlich ab 2024 die Bestimmungen des Steueroasenabwehrgesetzes anzuwenden.

     

    Unternehmen haben danach Geschäftsbeziehungen mit in Russland ansässigen Personen und Unternehmen zu melden. Informationen dazu und ein Link zum Meldeformular sind hier zu finden: www.iww.de/s15480

    Quelle: Ausgabe 06 / 2026 | Seite 420 | ID 50837327

    Beitrag anhören