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  • · Fachbeitrag · Spritpreisexplosion

    Bringt der neue „Tankrabatt“ wirklich Entlastung für Wirtschaft und Verbraucher?

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 13.4.2026 für ein Energiepreis-Entlastungspaket hat der Bundestag am 16.4.2026 und 23.4.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur befristeten Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe beraten, der Bundesrat hat sich am 24.4.2026 abschließend damit befasst. Bringt der (neuerliche) Tankrabatt wirklich Entlastung?

     

    Befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

    Gang des Gesetzgebungsverfahrens

    Der Bundestag hat bereits am 16.4.2026 das Gesetz zur Senkung der Energiesteuern in erster Lesung beraten (BT-Drs. 21/5321). Am 20.4.2026 erfolgte im federführenden Finanzausschuss des Bundestages zu dem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung. Die abschließende zweite und dritte Lesung im Bundestag mit der Empfehlung des federführenden Finanzausschusses erfolgte am 23.4.2026. Am 24.4.2026 hat sich abschließend der Bundesrat in einer Sondersitzung mit dem Gesetzentwurf befasst. Das Gesetz trat nach Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt am 1.5.2026 in Kraft und gilt bis 30.6.2026.

     

    Inhalt des Zweiten Energiesteuersenkungsgesetzes

    Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürger und der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, werden die Kraftstoffpreise nach § 68 EnergieStG n. F. durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg befristet jeweils um 14,04 Cent je Liter reduziert.