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  • · Nachricht · Sozialversicherung

    Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021

    | Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für 2021 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2021 jährlich 58.050 EUR. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 EUR pro Jahr. |

     

    Fundstelle

    • Bundesregierung online
    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 943 | ID 46972916

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