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  • · Nachricht · Solidaritätszuschlag

    Klage gegen Solidaritätszuschlag 2020

    | Zwar fällt der Solidaritätszuschlag ab 2021 für 90 % der Steuerzahler weg. Doch damit möchte sich der Bund der Steuerzahler nicht zufriedengeben. Er unterstützt die Musterklage eines Ehepaars, das sich wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Zahlung eines Solidaritätszuschlags im Jahr 2020 wehrt. |

     

    Hinzuweisen ist darauf, dass dem BVerfG bereits ein „Musterverfahren“ zum Solidaritätszuschlag seit 2014 vorliegt. Auch dieses Verfahren wird vom Bund der Steuerzahler unterstützt.

     

    Fundstellen

    Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 941 | ID 46972910

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