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  • · Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

    Prüffelder der Finanzämter in NRW werden nicht mehr herausgegeben

    Bild: © studio v-zwoelf ‒ stock.adobe.com

    Anders als in den Vorjahren wird die Finanzverwaltung NRW weder für das laufende Jahr 2025 noch für die Folgejahre eine Information zu konkreten Prüffeldern herausgeben.

     

    Dies teilte die Finanzverwaltung den Steuerberaterkammern in NRW im April 2025 mit. Die Steuerberaterkammer Düsseldorf nennt Details:

     

    • StBK Düsseldorf

    „Mit der Bekanntgabe der Prüffelder sollte u. a. erreicht werden, dass bei Vorliegen entsprechender Sachverhalte die dazugehörigen Belege und Unterlagen bereits mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden und dass andernfalls damit zu rechnen war, dass Unterlagen und Belege angefordert werden. Ende letzten Jahres sei die Funktion ‚Referenzierung auf Belege‘ (RABE) in Mein ELSTER bereitgestellt worden. Hiermit sei es möglich, bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine Verknüpfung von Eingabefeldern mit dazugehörigen elektronischen Belegen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund erübrige sich die Bekanntgabe von konkreten zentralen und dezentralen Prüffeldern.

     

    Die OFD NRW kündigte an, den Steuerberaterkammern in NRW noch eine überarbeitete Übersicht der Sachverhaltsgestaltungen, in denen die Vorlage von Unterlagen und Belegen sinnvoll sein kann bzw. angezeigt ist, zur Verfügung zu stellen. Sobald uns diese vorliegt, werden wir unsere Mitglieder darüber informieren.“

     

    AStW wird weiter berichten.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 07 / 2025 | Seite 461 | ID 50446818

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