· Fachbeitrag · Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Steuerliche Privilegierung für landwirtschaftliche Flächen geplant
von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique
Die Energiewende stellt Landwirte zunehmend vor die Frage, ob sie Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitstellen sollen. Bislang kann dies jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Nachteile nach sich ziehen, da die betroffenen Grundstücke unter Umständen nicht mehr dem begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden. Mit einer Bundesratsinitiative möchte die Bayerische Staatsregierung diese Benachteiligung beseitigen und zugleich Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schaffen. |
Sachverhalt
Die Bayerische Staatsregierung hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der unter dem Titel „Anreize statt Verbote – Klimaschutz durch bessere steuerliche Förderungen“ verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende vorsieht.
Kern des Vorschlags ist, dass landwirtschaftliche Flächen, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden, auch künftig für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet bleiben. Darüber hinaus sollen Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber für die Inanspruchnahme von Grundstücken zum Stromleitungsbau vollständig steuerfrei gestellt werden.
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