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  • · Fachbeitrag · Photovoltaik-Freiflächenanlagen

    Steuerliche Privilegierung für landwirtschaftliche Flächen geplant

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Die Energiewende stellt Landwirte zunehmend vor die Frage, ob sie Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitstellen sollen. Bislang kann dies jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Nachteile nach sich ziehen, da die betroffenen Grundstücke unter Umständen nicht mehr dem begünstigten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden. Mit einer Bundesratsinitiative möchte die Bayerische Staatsregierung diese Benachteiligung beseitigen und zugleich Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schaffen.

     

    Sachverhalt

    Die Bayerische Staatsregierung hat einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der unter dem Titel „Anreize statt Verbote – Klimaschutz durch bessere steuerliche Förderungen“ verschiedene steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende vorsieht.

     

    Kern des Vorschlags ist, dass landwirtschaftliche Flächen, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden, auch künftig für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet bleiben. Darüber hinaus sollen Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber für die Inanspruchnahme von Grundstücken zum Stromleitungsbau vollständig steuerfrei gestellt werden.