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  • · Fachbeitrag · Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Ab 2020 gelten neue GoBD ‒ dem technischen Fortschritt sei Dank

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund 

    | Mit Schreiben vom 11.7.2019 hat das BMF die GoBD ‒ „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ ‒ grundlegend überarbeitet und neu gefasst. Nicht zuletzt auf Anregung der Wirtschaft, die eine Anpassung des Vorgängerschreibens (BMF 14.11.2014) an den technischen Fortschritt wünschte. Ende August 2019 erfolgte für alle Beteiligten unerwartet seitens des BMF ein „Rückzieher“: Die bisherigen GoBD aus dem Jahr 2014 sollten vorerst unverändert weitergelten. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019 wurden die noch einmal geänderten GoBD nunmehr offiziell neu gefasst. |

     

    Unwägbarkeiten aufgrund der weiteren technischen Entwicklung (Rz. 10)

     

    Technische Vorgaben oder Standards (z. B. zu Archivierungsmedien oder Kryptografieverfahren) können angesichts der

    • rasch fortschreitenden Entwicklung und