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  • · Fachbeitrag · Mandanteninformation Riester 2.0

    Neue Förderung der privaten Altersvorsorge ab 2027: Informationen für den Mandanten

    Ab dem 1.1.2027 wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geregelt. Die bisher bekannte Riester-Förderung bleibt für bestehende Verträge grundsätzlich erhalten. Für neue Verträge und bei einem Wechsel in das neue Recht gelten künftig einfachere Förderregeln und ein größerer Kreis förderberechtigter Personen.

     

    Beachten Sie — Diese Information erläutert die steuerliche Förderung. Eine Entscheidung für einen Vertrag oder ein bestimmtes Anlageprodukt sollte erst nach unabhängiger Finanzberatung getroffen werden.

     

    Die neue Förderung auf einen Blick

    Die bisherige Grundzulage von höchstens 175 EUR wird durch eine Förderung ersetzt, deren Höhe sich direkt nach dem eigenen Jahresbeitrag richtet.