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  • · Fachbeitrag · Kurz und knapp

    Neues aus dem Bundesfinanzministerium ‒ kurz gemeldet

    Hier ein Schnellüberblick über neue Schreiben des BMF, die für die Beratungspraxis wichtig erscheinen.

     

    Ländergruppeneinteilung ab 1.1.2024

    Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung bei Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse für den Veranlagungszeitraum überarbeitet worden. Änderungen sind im Fettdruck hervorgehoben (BMF 18.12.23, IV D 5 ‒ S 2285/19/10001 :004).

     

    Antworten auf Einzelfragen zum Nullsteuersatz

    Zum 1.1.2023 wurde für die Lieferung und Installation im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen umsatzsteuerlich ein Nullsteuersatz eingeführt. Da immer noch zahlreiche Einzelfragen unbeantwortet blieben, hat das BMF zu den häufigsten Fragen Stellung genommen (BMF 30.11.23, III C 2 ‒ S 7220/22/10002 :013).

     

    Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer

    Die eTIN wurde für Lohnsteuerbescheinigungen 2023 und für die Datenübermittlung der Sozialleistungsträger ab dem Veranlagungszeitraum 2023 abgeschafft. Es ist ausschließlich die Steuer-Identifikationsnummer zu verwenden. Das BMF hat zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer Stellung genommen (BMF 28.12.23, IV C 5 ‒ S 2295/21/10001 :001).

     

    Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

    Das BMF informiert über die Änderungen des AEAO mit Wirkung zum 1.1.2024 (BMF 29.12.23, IV D 1 ‒ S 0062/23/10005:001).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 205 | ID 49904925

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