· Fachbeitrag · Kurz gemeldet
Wichtige Nachrichten für den Beratungsalltag
Hier einige ausgewählte, interessante Meldungen für die berufliche Praxis in Kurzform. |
Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG
In einem Schreiben vom 21.5.2026 (III C 3 – S 7170/00085/004/035) nimmt das BMF dazu Stellung, wann ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sind und wann nicht und verweist auf die geänderten Abschnitte dazu im Umsatzsteueranwendungserlass.
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
In einem ausführlichen Schreiben führt das BMF aus, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG zur Anwendung kommt und welche Besonderheiten bei der Sanierungsklausel zu beachten sind (BMF 29.4.26, IV C 2 – S 2745-a/00040/001/239).
Neue Einordnung von Betrieben in Größenklassen zum 1.1.2027
Das BMF hat die Abgrenzungsmerkmale für Betriebe für den Prüfungsturnus ab dem 1.1.2027 neu festgelegt. Wann ein Betrieb ab Januar 2027 als G-, M- oder K-Betrieb eingestuft werden kann, ist dem BMF-Scheiben vom 27.4.2026 (IV D 2 – S 1450/00014/005/012) zu entnehmen.
Neue Dienstanweisung zum Kindergeld veröffentlicht
Wer ausführliche Informationen zum Thema Kindergeld sucht, wird sicherlich in der neuen Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, kurz (DA-KG) – Stand 2026 fündig, die seit 2.4.2026 unter www.bzst.de zu finden ist.
Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
§ 25 UStG ist bei Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar (siehe BMF 29.1.21, III C 2 – S 7419/19/10002 :004). Die Nichtbeanstandungsregelung, nach der § 25 UStG bei solchen Fallkonstellationen nach wie vor angewandt werden darf, wurde nun erneut verlängert, und zwar bis zum 31.12.2029.
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab 2025
Das Finanzministerium Thüringen hat darauf hingewiesen, dass die Tarifermäßigung nach § 34 EStG für Abfindungen oder bei Arbeitslohn für mehrere Jahre seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird. Um eine ermäßigte Besteuerung zu erreichen, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung samt Anlage N also ein Muss (FinMin Thüringen, Medieninformation v. 6.5.26).
Erbrecht des Fiskus
Das FinMin Sachsen-Anhalt hat in einem Erlass interessante Einblicke gegeben, wann die Finanzverwaltung erbt und was bei Scheinerben zu beachten ist (4.2.26, 43-S-3802-36).
Umsatzsteuerliche Fragestellung bei Hochschulen, Universitäten und Universitätskliniken
Das BayLfSt hat ausführlich zu umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen bei Hochschulen, Universitäten und Universitätskliniken Stellung genommen (Vfg. 22.4.26, S 7107.2.1-163/6 St33).
Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben die Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes bekannt gegeben (BMF 27.4.26, IV B 5 – S 1308/00008/005/097).
FAQ zur geplanten Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA
Die Bundesregierung hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur geplanten Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA veröffentlicht (Bundesregierung online).