· Fachbeitrag · Künstliche Intelligenz
Vorsicht bei Nutzung von KI: Unbedingt Zitate prüfen
In immer mehr Bereichen wird für die Erstellung von Schriftsätzen künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt. Doch aufgepasst. KI-Anwendungen können Rechtsprechungszitate erfinden. Man spricht in diesem Fall davon, dass die KI halluziniert und sich den Tenor eines fiktiven Urteils aus verschiedenen Urteilen „zusammenbastelt“, und am Ende sogar noch ein Aktenzeichen erfindet. |
Das Kammergericht in Berlin hat aktuell in seiner Urteilsbegründung deshalb eine Rechtsanwältin gerügt, weil sie einen Schriftsatz beim Gericht eingereicht hatte, der offensichtlich mittels einer KI erstellt worden war und einen Hinweis auf erfundene Rechtsprechung enthielt.
Werden steuerliche Schriftsätze mit KI erstellt, sollte also unbedingt darauf geachtet werden, ob die zitierten Fundstellen und Urteile tatsächlich existieren. Hier stellt sich zudem die Frage, was in puncto Steuerberaterhaftung gilt, wenn ein offensichtlich mit KI erstelltes Schreiben an eine Finanzbehörde, ein Gericht oder einen Mandanten fehlerhaft ist, weil die KI halluziniert hat und der Steuerberater die Inhalte dieses Schreibens nicht überprüft hat.