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  • 12.02.2019 · Nachricht · Kündigungsrecht

    Auch bei vielen einzelnen Pflichtverletzungen muss erst abgemahnt werden

    Bei vielen Einzel-Pflichtverletzungen, die jeweils für sich allein eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte.

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