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  • · Fachbeitrag · Jahressteuergesetz 2022

    Ertrag- und umsatzsteuerfreie kleine Photovoltaikanlagen ab 2023

    von Dipl.-Kfm. und Steuerjournalist Udo Reuß, Berlin

    Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung das Jahressteuergesetz 2022 verabschieden. Darin enthalten ist auch eine steuerliche und bürokratische Entlastung von kleinen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Ab 2023 sind sie ertrag- und umsatzsteuerfrei. Für bereits genutzte Anlagen gelten die bis Ende 2022 gewählten Regelungen (zum Beispiel der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und damit Option zur Umsatzsteuer) aber fort.

     

    Energie ist in Deutschland knapp und teuer. Deshalb will die Bundesregierung die Erzeugung von Sonnenenergie massiv ausbauen und hat deshalb die vielen Eigenheimbesitzer und Vermieter im Blick. Ab 2023 werden sie von einer echten bürokratischen und möglicherweise auch finanziellen Belastung befreit: Denn künftig kann die Besteuerung und die Erstellung steuerlicher Erklärungen komplett entfallen. Und müsste dennoch eine Steuererklärung für die gewerblichen Einkünfte aus einer PV-Anlage erstellt werden, dürfen ab 2023 neuerdings auch Lohnsteuerhilfevereine unterstützen. Bislang durften nur Steuerberater sowie Rechtsanwälte bei der Steuererklärung helfen.

     

    Ertragsteuerfreie Einnahmen ab 2023

    Bislang gilt, dass durch das Einspeisen von Strom ins öffentliche Netz gewerbliche Einkünfte generiert werden. Für kleine PV-Anlagen hat die Finanzverwaltung mittlerweile vorgesehen, dass Betreiber bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Liebhaberei stellen können.

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