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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Prüfpflichten des Steuerberaters bei einem Steuerberaterwechsel des Mandanten

    | Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er bei der Erstellung der Steuererklärungen die Gebäude-AfA nicht eigenständig ermittelt, sondern den von seinen Vorgängern gewählten Ansatz ungeprüft übernimmt. |

     

    Was war passiert?

    Der Mandant verlangte von seinem Steuerberater Schadenersatz, weil dieser über mehrere Jahre hinweg anstelle der zutreffenden AfA von 3.130 EUR die von der früheren mittlerweile verstorbenen Vorberaterin falsch errechnete AfA von 206 EUR in den ESt-Erklärungen angesetzt hatte. Die Klage vor dem OLG auf Ersatz zu viel gezahlter Abgaben und entstandener Anwaltskosten war erfolgreich.

     

    Was muss der Steuerberater bei einem Wechsel unbedingt beachten?

    Der Steuerberater ist im Rahmen des ihm erteilten Auftrags verpflichtet, den Mandanten umfassend zu beraten. Diese Beratungs- und Belehrungspflichten hat er eigenverantwortlich wahrzunehmen. An bisherige Auffassungen eines Vorgängers ist er nicht nur nicht gebunden, er muss vielmehr steuerlich relevante Sachverhalte selbst umfassend aufklären und sich hierzu auch wichtige Unterlagen von seinem Mandanten aushändigen lassen.

     

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