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  • · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Gestaltungsüberlegungen zur Grunderwerbsteuer

    | Die Grunderwerbsteuer ist für Immobilienkäufer eine lästige finanzielle Belastung. In der Praxis werden Gestaltungsmöglichkeiten dennoch häufig nicht in Anspruch genommen. Zwei Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich aufgrund einer neuen Verwaltungsanweisung zur Grunderwerbsteuerbefreiung und aufgrund der Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes in Mecklenburg-Vorpommern an. |

     

    Grundsätze zur Grunderwerbsteuerbefreiung in Bagatellfällen

    Nach § 3 Nr. 1 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstücks grunderwerbsteuerfrei, wenn der Kaufpreis für das Grundstück die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt. Als Grundstück im Sinne des § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb eines Miteigentums-anteils einen Grunderwerbsteuertatbestand und ist für die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG als selbstständiger Steuerfall zu betrachten.

     

    Was das genau bedeutet, erklären mehrere Beispiele aus einem koordinierten Erlass der Länder (u. a. FinMin Baden-Württemberg 6.5.08, 3 ‒ S 450.5/25):

        

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