· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Bürokratieabbau im Gewerberecht, bei Energieverbrauchskennzeichnung und weiteren Gesetzen
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Das „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ wurde im BGBl I 26 Nr. 215 vom 23.7.2026 veröffentlicht. Was ändert sich für die beteiligten Wirtschaftsakteure? |
Eckpunkte des Gesetzes
Das Gesetz hebt konkrete Pflichten und Nachweise in verschiedenen Wirtschafts- und Energiebereichen auf:
- Die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach § 34c Abs. 2a GewO wird aufgehoben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig