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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Bürokratieabbau im Gewerberecht, bei Energieverbrauchskennzeichnung und weiteren Gesetzen

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    Das „Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ wurde im BGBl I 26 Nr. 215 vom 23.7.2026 veröffentlicht. Was ändert sich für die beteiligten Wirtschaftsakteure?

     

    Eckpunkte des Gesetzes

    Das Gesetz hebt konkrete Pflichten und Nachweise in verschiedenen Wirtschafts- und Energiebereichen auf:

     

    • Die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern nach § 34c Abs. 2a GewO wird aufgehoben.