· Fachbeitrag · Frühstartrente
Wie sie funktioniert und was sie konkret bringt
von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Am 12.8.2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung der sog. Frühstartrente beschlossen, der jetzt von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden muss. Mit der geplanten Frühstartrente erhalten künftig alle Kinder in Deutschland ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge. |
Hintergrund und Zielsetzung
Angesichts der demografischen Veränderungen mit immer mehr gesetzlichen Rentnern bei gleichzeitig rückläufiger Zahl der Beitragszahler wird zur Sicherung eines auskömmlichen Rentenniveaus neben der gesetzlichen Rente (erste Säule) und der betrieblichen Altersvorsorge (zweite Säule) vor allem die private Altersvorsorge (dritte Säule) immer wichtiger. Im Koalitionsvertrag 2025 wurde deshalb als zentraler Baustein zur Reform des Rentensystems die Einführung einer Frühstartrente zur Stärkung der privaten Altersvorsorge vereinbart.
Die Frühstartrente soll dazu beitragen, Kindern einen Vermögensaufbau unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Elternhauses zu ermöglichen. Künftig erhalten alle Kinder eines Jahrgangs Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eltern können das Depot unkompliziert eröffnen und durch freiwillige Zuzahlungen ergänzen. Kinder, für die kein Depot eröffnet wird, profitieren von der Frühstartrentenförderung im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage.
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