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  • 10.05.2019 · Fachbeitrag · Fristenkontrolle

    Wer einen elektronischen Fristenkalender führt, muss ihn zur Kontrolle ausdrucken

    Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen. Unterbleibt eine derartige Kontrolle, so liegt ein Organisationsverschulden vor.