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  • · Nachricht · Freiberufler und Gewerbetreibende

    Künstlersozialabgabe bleibt in 2019 stabil

    | Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch in 2019 bei 4,2 % liegen. Eine entsprechende Verordnung wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündet. |

     

    Grundsätzlich gehören alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.

     

    Zahlungen, die an eine juristische Person (z. B. GmbH), an eine GmbH & Co. KG, KG oder OHG erfolgen, sind nicht abgabepflichtig. Weiterführende Informationen zur Abgabepflicht und -freiheit (u. a. Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR) erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 837 | ID 45547656

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