10.02.2026 · Fachbeitrag · Forschungszulagengesetz
Wann erfolgt die Anrechnung der Forschungszulage?
| Hat ein Unternehmen Anspruch auf die Forschungszulage, wird diese im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet (§ 10 Abs. 1 Satz 2 FZulG). Im Zusammenhang mit dem Anrechnungszeitpunkt ergeben sich in der Praxis verschiedene Fragen. |
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