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  • · Fachbeitrag · Fördermittelberatung

    Soforthilfe ist kein geschenktes Geld ‒ Anträge müssen sachlich richtig sein und korrekt gestellt werden

    von Kai Schimmelfeder, Hamburg, http://www.kaischimmelfeder.de

    | Die Einbrüche in den Umsätzen, bedingt durch behördlich angeordnete Schließungen im Rahmen der Corona-Krise, kamen genauso überraschend wie heftig. Vielen Betrieben wurde von heute auf morgen die Geschäftsgrundlage entzogen. Schnell breitete die Politik einen Rettungsschirm über der Wirtschaft aus. Doch auch dieses Geld steht den Unternehmen nicht automatisch zu. Sowohl bei der Antragstellung als auch im Umgang mit dem Geld ist unternehmerische Vorsicht angesagt, denn sonst wird aus der finanziellen Soforthilfe schnell Subventionsbetrug. Berater sind hier besonders gefordert ‒ zum einen, weil sie als Berater gebraucht werden, zum anderen, weil sie im Falle einer unberechtigten Subventionierung mit in der Haftung stehen. |

     

    Soforthilfe als Geschenk?

    Als „geschenktes Geld“ wurden die von Bund und Ländern gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ausgelobten Soforthilfen gerne und schnell bezeichnet. 9.000 EUR für Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten und 15.000 EUR für Unternehmen mit sechs bis zehn Beschäftigten stellt der Bund zur Verfügung. Einige Bundesländer ergänzen bzw. erweitern dieses Programm, zum Teil durch zusätzliche Zahlungen oder durch Zuwendungen an Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.

     

    Voraussetzungen an die Vergabe der Soforthilfe

    Die Vergabe des Geldes sollte ‒ insbesondere auch im Hinblick auf die kurzfristige Schließung der Betriebe und die rasch entstehenden Liquiditätsengpässe ‒ schnell und unbürokratisch über die Bühne gehen. Kaum mehr als zwei Seiten mit wenigen Fragen umfassen die Antragsformulare. Diese sind schnell ausgefüllt und online eingereicht.

     

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