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  • · Fachbeitrag · EuGH aktuell

    Erbschaftsteuer für in einem Drittstaat belegenes Grundvermögen

    Das FG Köln hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Nichtgewährung der Steuerbefreiung von zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücken bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer für in Drittstaaten belegene Immobilien gegen EU-Recht verstößt.

     

    Der EuGH entschied dazu, dass die Nichtgewährung der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke bzw. Grundstücksteile nach § 23c ErbStG a. F. für Immobilien in einem Drittstaat gegen EU-Recht verstößt. Nach Ansicht des EuGH handelt es sich um einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, die auch gegenüber Drittstaaten gilt.

     

    Die Bearbeitung einschlägiger Fälle und die Bearbeitung von Einsprüchen in gleichgelagerten Fällen wird von den Finanzämtern aktuell trotz der steuerzahlerfreundlichen EuGH-Rechtsprechung zurückgestellt. Hintergrund: Zur vorläufigen unionsrechtskonformen Anwendung des § 13d ErbStG in enger Umsetzung des Urteils des EuGH sollen gleich lautende Erlasse erstellt werden. Bis zu deren Veröffentlichung ruhen gleichgelagerte Fälle und Einspruchsverfahren.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 203 | ID 49904922

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