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  • · Fachbeitrag · Dürreschäden in der Land- und Forstwirtschaft

    Diese steuerlichen Hilfen und Zuschüsse sollten Betriebe kennen

    von Managing Partner Daniel Schollenberger, LEGATUM Steuerboutique

    Die anhaltende Trockenheit belastet zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Ernteausfälle, zusätzliche Bewässerungskosten und Schäden an Wäldern können zu erheblichen Ertragseinbußen und Liquiditätsbelastungen führen. Neben möglichen staatlichen Hilfsprogrammen stehen betroffenen Betrieben auch verschiedene steuerliche Entlastungsmöglichkeiten sowie Zuschüsse zur Verfügung. Für die steuerliche Beratung stellt sich daher nicht nur die Frage nach der Höhe des entstandenen Schadens. Vielmehr sollte frühzeitig geprüft werden, welche steuerlichen Erleichterungen, Fördermittel und weiteren finanziellen Unterstützungen genutzt werden können. Steuerliche Erleichterungen bei außergewöhnlichen Naturereignissen

     

    Bei erheblichen Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse können steuerliche Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen. Die Finanzverwaltung kann betroffenen Betrieben insbesondere Zahlungserleichterungen gewähren. Von praktischer Bedeutung ist dabei vor allem die Stundung von Steuerforderungen, wenn die sofortige Einziehung aufgrund der außergewöhnlichen wirtschaftlichen Belastung eine erhebliche Härte darstellen würde. Ob und in welchem Umfang weitere steuerliche Erleichterungen gewährt werden, hängt insbesondere von den jeweiligen Verwaltungsregelungen und den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Für betroffene Betriebe empfiehlt es sich deshalb, die entstandenen Schäden und die daraus resultierende Liquiditätsbelastung nachvollziehbar zu dokumentieren.

     

    Grundsteuer: Erlass bei wesentlicher Ertragsminderung

    Auch die Grundsteuer sollte bei erheblichen Ertragsausfällen in die Prüfung einbezogen werden. Bei einer wesentlichen Minderung des normalen Rohertrags kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Grundsteuererlass beantragt werden. Die Regelungen unterscheiden sich dabei je nach Art der wirtschaftlichen Einheit.